Kinderbetreuung:
Diskussion um Besteuerung der Tagesmütter-Einkünfte
Sankt Augustin / Bonn, 05.07.2007
Der Widerstand gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante generelle Besteuerung der Einkünfte von Tagesmüttern wird breiter. Nach dem Familienministerium und dem Tagesmütter-Bundesverband melden nun auch die Finanzminister der Länder Bedenken gegen die zum 1. Januar 2008 geplante neue steuerliche Behandlung öffentlich geförderter Kindestagespflege bei Tagespflegepersonen an.
"Tagesmütter dürfen künftig nicht schlechter gestellt sein als bisher", sagt Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU), Vorsitzender der Finanzministerkonferenz, die am 21. Juni das Thema diskutierte. Laut NETZEITUNG wird befürchtet, dass Tagesmütter bei Besteuerung ihrer Einnahmen ihre Tätigkeit aufgeben werden. Derzeit sind ca. 5 % der nicht in den Familien betreuten Kleinkinder bei einer Tagespflegeperson untergebracht. Das ehrgeizige Ziel von Familienministerin Dr. Ursula von der Leyen, die Betreuungsform bis zum Jahr 2013 auf 30 % auszubauen, sehen die Landespolitiker stark gefährdet.
Die Kinderbetreuungszentrale Laufstall.de, 1998 als erste Einrichtung ihrer Art für Eltern, Tagesmütter, Babysitter und Kinderkrippen gegründet, hat den hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar als Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zum Thema befragt.
INTERVIEW
Frage: Herr Minister, in einer Pressemitteilung Ihres Hauses vom 06. Juni kündigten Sie an, die Besteuerung von Tagesmüttern auf die Tagesordnung der Finanzministerkonferenz am 21. Juni zu bringen. Welche Ergebnisse erzielte die Sitzung in Hinblick auf dieses Thema?
Antwort: Die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege war Gegenstand der Finanzministerkonferenz (FMK) am 21. Juni 2007. Die Thematik habe ich auf die Tagesordnung setzen lassen, weil ich befürchte, dass wir das gesellschaftspolitisch äußerst wichtige Anliegen eines massiven Ausbaus der Betreuung von Kleinkindern nicht erreichen werden, wenn wir gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Tagesmütter verschlechtern. Daher habe ich bei den Beratungen die Notwendigkeit deutlich gemacht, Widersprüche in diesem Zusammenhang aufzudecken und konsequent zu bereinigen. Die Behandlung in der FMK erfolgte zunächst mit dem Ziel der Aussprache. Die erste, ausführliche Diskussion zwischen den Landesfinanzministern und der Vertreterin des Bundesfinanzministeriums hat dabei gezeigt, dass künftig eine vertiefte Erörterung der vielschichtigen Gesichtspunkte in der FMK erforderlich ist, die es nun vorzubereiten gilt.Wir sind übereingekommen, dass der gesamte Themenkomplex aufzuarbeiten ist. Dabei sollen u.a. die Bereiche Steuern und Soziales, insbesondere auch die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beleuchtet sowie die Auswirkungen bei den Beteiligten untersucht werden. Die Federführung hierzu wurde Hessen übertragen. Gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz tragen wir unter Einbindung des Sozialressorts die weiteren Fakten zusammen. Die FMK setzt ihre Beratungen dann Anfang September fort.
Frage: Inhalt der neuen Verordnung, die zum 01. Januar 2008 in Kraft treten soll, ist unter anderem die Heraufsetzung der Betriebskostenpauschale auf 300 ? im Monat. In der Neuregelung heißt es: "Diese Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr pro Kind und Tag. Sie ist bei geringerer Betreuungszeit anteilig zu kürzen." Welcher Stundensatz, Herr Minister, liegt dieser Pauschale zu Grunde?
Antwort: Eine Stundensatzberechnung der Betriebsausgabenpauschale ist nicht möglich, da diese bei einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr gleich bleibend in Höhe von 300 ? monatlich pro Kind in Anspruch genommen werden kann. Aus Vereinfachungsgründen kann bei der anteiligen Berechnung allerdings von einer 5-Tage-Woche und 4 Arbeitswochen im Monat und somit von 20 Arbeitstagen ausgegangen werden. Bei einer Betreuungszeit von mindestens 8 Stunden beträgt die Betriebsausgabenpauschale demnach (300 ? : 20 Arbeitstage =) 15 ? täglich. Diese Betriebsausgabenpauschale ist bei anteiliger Betreuungszeit zu kürzen. Eine Tagesmutter, die ein Kind beispielsweise an sechs Stunden täglich betreut, kann eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von (15 ? x 6/8 =) 11,25 ? täglich bzw. 225 ? monatlich in Anspruch nehmen. Die Betriebsausgabenpauschale darf nicht zu Verlusten führen und umfasst u.a. die Aufwendungen für Nahrungsmittel, Beschäftigungsmaterialien und Mobiliar. Im Übrigen möchte ich noch erwähnen, dass es den Tagesmüttern unbenommen bleibt, die tatsächlich höheren Aufwendungen nachzuweisen.
Frage: Um die durch die Neuregelungen entstehenden höheren Steuerbelastungen bei den Tagespflegepersonen abzufedern, werden Vorschläge laut, die Jugendamt-Stundensätze anzuheben. Welche Jugendamt-Stundensätze sind Ihrer Meinung nach finanzierbar, um durch die Neuregelung einen Rückgang des Betreuungsangebotes nicht nur zu verhindern, sondern, wie es vom Gesetzgeber gewünscht ist, zu erweitern?
Antwort: Die Stundensätze, die vom Jugendamt gezahlt werden, sind regional sehr unterschiedlich. Ob und wenn ja in welcher Höhe eine Erhöhung der Stundensätze zur Kompensation möglich und sinnvoll ist, ist einer der vielen Aspekte, die zur Vorbereitung der weiteren Beratungen beleuchtet werden.
Frage: Wäre es nicht einfacher, man bediente sich der Regelungen, die es bereits im Bereich der Dauerpflege gibt, wonach erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen die Einnahmen besteuert werden?
Antwort: Bislang wurden die aus öffentlichen Kassen gezahlten Gelder für die Kindertages- und Vollzeitpflege steuerlich einheitlich behandelt. Diese einheitliche Behandlung führte in der Vergangenheit jedoch wegen der geänderten sozialgesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bei der Kindertages- und Vollzeitpflege zu steuerlich unbefriedigenden Ergebnissen. Es ist offenkundig, dass es Unterschiede zwischen einer Tagesmutter gibt, die fremde Kinder lediglich zeitweise betreut und einer Vollzeitpflegeperson, die ein fremdes Kind auf Dauer annimmt, damit ein familienähnliches Band entstehen kann.
Frage: In einem Schreiben des BMF werden die Jugendämter verpflichtet, die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung zu übernehmen. Was halten Sie von dem Vorschlag, die gesetzliche Unfallversicherung für Tagespflegepersonen, die nicht erwerbstätig arbeiten, wieder abzuschaffen und mit dem eingesparten Geld die Gesamtsumme der Sozialabgaben der gemeldeten Tagespflegepersonen zu übernehmen?
Antwort: Es ist nicht in einem BMF-Schreiben, sondern in § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geregelt, dass die Geldleistungen bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung umfassen. Da die Unfallversicherung eine Tagesmutter vor den Folgen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen soll, halte ich es für sinnvoll, dass diese Aufwendungen auch weiterhin erstattet werden. Wir werden aber auch den von Ihnen gemachten Vorschlag prüfen.
Frage: Herr Minister, abschließend die Frage, wie Sie den hessischen Tagespflegepersonen erklären, dass Sie sich einerseits gegen die Einführung der Steuerpflicht für öffentliche Gelder stark machen, jedoch öffentliche Förderungen im eigenen Bundesland, wie bspw. das Bambini-Projekt, heute schon besteuern?
Antwort: Nach den augenblicklichen gesetzlichen Regelungen und unter Berücksichtigung der durch das neue BMF-Schreiben aufgestellten Grundsätze bestehen keine Möglichkeiten, die Landeszuwendungen aus dem BAMBINI-Programm von der Steuer zu befreien. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die noch ausstehenden politischen Beratungen zu einer Änderung dieser rein steuerfachlichen Beurteilung führen könnte.
HILFE FÜR BETROFFENE
Kinderbetreuungsangebote sind begehrt, da die Geburtenzahlen wieder ansteigen. Manche Eltern sehen sich bereits in der Bredouille: Die Suche nach einer qualifizierten Tagesmutter gestaltet sich zunehmendschwieriger. Praktische Unterstützung will die Webseite Laufstall.de bieten, die 1998 als erste deutschsprachige Kinderbetreuungszentrale im Internet gegründet wurde. In neuer Aufmachung und mit erweitertem Informationsangebot präsentiert sich die Seite jetzt als virtueller Treffpunkt sowohl für Eltern als auch für Tagesmütter, Babysitter und Kinderkrippen. Im Mittelpunkt steht die neue Tagespflege-Datenbank. Hier stellen sich Anbieter interessierten Eltern vor. Umgekehrt finden diese die passende Betreuung für ihre Sprösslinge. Die Suche gestaltet sich einfach und komfortabel: Als Besonderheit ist sie sogar auf den Ortsteil begrenzbar.
Laufstall.de bietet darüber hinaus einen umfangreichen Info-Teil. Hier finden sich neben gut sortiertem Praxis- und Fachwissen auch vielfältige Tipps rund um das tägliche Leben mit Tageskindern. Alle Dokumente werden von sachkundigen Experten erstellt und juristisch geprüft. Dazu haben sich die Betreiber den Ratgeberverlag interna aus Bonn ins Boot geholt. Der steuert auch fundierten Content in Form von Vertragsmustern und Steuertipps bei, die speziell für Eltern und Pflegeanbieter erstellt wurden. Wer möchte, kann sich im Forum mit anderen Teilnehmern austauschen und Nachrichten versenden.
Große Teile der Info-Plattform, darunter auch die Datenbank, sind kostenfrei. Wer alle Inhalte nutzen möchte, wird Mitglied für 9,90 Euro Monatsbetrag (jederzeit kündbar). Dann steht auch eine persönliche Beratung in der Redaktionssprechstunde zur Verfügung, um spezielle Fragestellungen zu erörtern.
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